Yachthafen Damp
Machen Sie fest im ostsee resort damp, auf 54° 35‘ Nord / 10° 016‘ Ost
Welche Regeln gelten für Sportboothäfen?
Darf man in Sportboothäfen übernachten?
Es darf auf Sportbooten unter Beachtung der allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln übernachtet werden. Das heißt mit den Mitgliedern maximal zweier Hausgemeinschaften oder als Gruppe von maximal 10 Personen aus dem Bekannten- und Freundeskreis.
Dürfen (Gast)-Yachten schleswig-holsteinische Sportboothäfen anlaufen?
Ja. Ausnahmen können aber die Kreise und kreisfreien Städte in touristischen Hotspots vornehmen.
Gibt es Wasser und Strom an den Stegen?
Ja. Dies ist möglich.
Sind in den Yachthäfen sanitäre Anlagen offen?
Ja. Allerdings sind Hygienekonzepte zu erstellen, die von den Nutzern eingehalten werden müssen.
Dürfen Yachten in Sportboothäfen ein- oder auslaufen?
Ja. Dabei sind allerdings die Abstandsregeln einzuhalten. Ausnahmen können aber die Kreise und kreisfreien Städten in touristischen Hotspots vornehmen
Können oder müssen Winterlagerbetriebe/Werften den Zugang für Nichtmitarbeiter beschränken?
Ja. Bei Einrichtungen mit Publikumsverkehr muss der Betreiber die Hygienestandards nach § 3 der Corona-Bekämpfungsverordnung einhalten. Daher kann der Zugang beschränkt werden.
Können die örtlichen Gesundheitsbehörden die Vorschriften über Sportboothäfen verschärfen?
Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen, die über die Landesverordnung hinausgehen.
Darf von Booten aus gefischt werden oder dürfen Hobbyfischer noch aus Häfen auslaufen, weil Fischen erlaubt ist?
Ja.
Dürfen Sportbootfahrer aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein einreisen und auf ihren Sportbooten übernachten?
Es darf auf Sportbooten unter Beachtung des Kontaktverbotes übernachtet werden. Das heißt maximal mit den Mitgliedern zweier Hausgemeinschaften oder in einer Gruppe von maximal 10 Personen aus dem Bekannten-. und Freundeskreis. Ausnahmen können aber die Kreise und kreisfreien Städte in touristischen Hotspots vornehmen.
Dürfen Sportboote wieder an Privatpersonen vermietet werden?
Ja. Dies ist möglich, wenn beim Fahren die Abstandsregeln (§ 2 Abs. 1) eingehalten werden. Auf Sportbooten ist die Einhaltung der generellen Abstandsgebote eine besondere Herausforderung. Eine Übernachtung ist nur für die Mitglieder maximal zweier Hausgemeinschaften oder in einer Gruppe von maximal 10 Personen aus dem Bekannten- und Freundeskreiszulässig.
Wie sieht es mit Vermietungen zu kommerziellen Zwecken oder Veranstaltungen auf Booten und Schiffen, z. B. für Ausbildungs- oder Prüfungsfahrten, aus?
Für diese Fahrten gelten die Regelungen für Veranstaltungen, Sport, Bildungseinrichtungen und ggf. Beherbergungsbetriebe in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Die Unternehmen müssen u. a. ein Hygienekonzept erarbeiten, das die Kontaktbeschränkungsregeln (1,5 m Abstand oder eben 2 Haushalte oder maximal 10 Personen aus dem Bekannten- und Freundeskreis) berücksichtigt.
Dürfen auf Sportbooten Prüfungsfahrten oder Ausbildungsfahrten durchgeführt werden?
Hier gelten die §§ 5 und 12 der Corona-Bekämpfungsverordnung. Es ist ein Hygienekonzept zu erarbeiten, um vor allem das Abstandsgebot einzuhalten. Eine Übernachtung wird dabei in aller Regel nicht möglich sein.
Gibt es Sonderregeln für die Inseln und Halligen, zum Beispiel Helgoland?
Ja. Ausnahmen können auf den Inseln und Halligen gelten. Ausnahmen können aber die Kreise und kreisfreien Städte in touristischen Hotspots vornehmen. Sportbootnutzer sollten sich daher informieren, ob und für wen die Häfen schon geöffnet sind.
Information zur aktuellen Entwicklungen rund um SARS-CoV-2, Stand 30.04.2020
Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
wie Sie alle sicherlich verfolgt haben, hat der Tourismusminister Bernd Buchholz in seiner gestrigen Konferenz die Öffnung von Sportboothäfen erteilt. Ab dem 04.05.2020 ist der Yachthafen Damp mit Einschränkungen und besonderen Regelungen geöffnet.
Bisher gibt es keine schriftliche Stellungnahme seitens des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Daher gilt diese Information unter Vorbehalt und wird aktualisiert, sobald dem Ostsee Resort Damp detaillierte, schriftliche Informationen vorliegen.
Das Interview von Herrn Buchholz können Sie unter dem folgenden Link einsehen:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-Diese-Lockerungen-gelten-ab-4-Mai-in-SH,anpassungen100.html
Mit folgenden Regelungen wird der Yachthafen Damp ab dem 04.05.2020 öffnen:
- In Schleswig-Holstein gemeldete Zweitwohnungsbesitzer dürfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen und auch den Yachthafen betreten. Dies gilt für Eigner, egal aus welchem Bundesland Sie anreisen. Sie haben sicherzustellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten SARS-Cov2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können.
Für Eigner ohne Zweitwohnsitz in SH gilt weiterhin die Allgemeinverfügung und das Einreiseverbot. - Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen im Yachthafen (Mindestabstand von 1,50m).
- Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz für die Eigner und deren Angehörige im direkten Kontakt zu unseren Mitarbeitern ist verpflichtend umzusetzen.
- Das Kranen von Booten sowie Maststellen erfolgt unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, des benötigten Sicherheitsabstandes und durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Verpflichtung für den Eigner sowie deren Angehörige).
- Wir bitten um Rücksicht und ausreichend Sicherheitsabstand auf den Stegen. Ein Mund-Nasen-Schutz für die Eigner und deren Angehörige ist zu tragen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Mitarbeiter und/oder Servicefirmen.
- Termine stimmen Sie bitte vorab per Email mit dem Hafenmeister (hafenmeister@damp.de) ab. Wir bitten um Verständnis für evtl. Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen sowie der Terminabstimmung.
Die Liegeplatzgebühren für den Monat April werden wir Ihnen erstatten. Dazu kommen wir separat auf jeden einzelnen Eigner zu. Hier bitten wir noch um etwas Geduld. Unsere Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung.
Weiterhin gibt es Eigner, die Ihre Liegeplatzgebühr bisher nicht bzw. nur anteilig entrichtet haben. Auch hier stimmen wir das weitere Procedere in Kürze mit Ihnen gemeinsam ab.
Wir behalten uns das Recht vor, falls die Kontaktvermeidungsregeln und Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen allen weiterhin viel Gesundheit!
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Sportboot-Vermietung
Es geht rasant zu auf der Ostsee. Dann haben wir ein Sportboot mit 30 PS in der Vermietung. Das Boot ist für bis zu 5 Personen ausgelegt und macht jede Menge Spaß. Alles was Sie dazu brauchen ist ein Sportboot-FS See. Also, ablegen und abfahren!
Mietpreise:
- Tagespreis (8 - 18 Uhr) 120€
- halber Tag (ab 13 Uhr) 60 €
- Kaution 500 €
- exkl. Treibstoff
Infos und Buchung beim Hafenmeister:
- Tel.: 04352 80-8539
Hafenlieger
Als Hafenlieger erhalten Sie in Damp folgende vergünstigte Eintrittspreise:
- Sauna im Mare Mara: 13 €
- Indoor-Spaßpark „Funhalla“: 3 €
- Entdeckerbad 3 Std. Erw. 7 € / Kinder (3-13,9 Jahre) 5 €
Bitte wenden Sie sich hierzu an den Hafenmeister.
Yachtzentrum
Winterlager - Yachtservice - Zubehör - Yachthandel
Das Yachtzentrum Damp liegt am Ortseingang des Ostsee Resorts Damp etwa 300 m vom Yachthafen entfernt und verfügt über gepflegte Hallen- und Freigeländelagerplätze sowie über ein separates Mastenlager.
Yachtzentrum Damp GmbH
Pamirring
24351 Damp
Telefon: +49 4352 5433
Mobil: +49 176 23248120